Bei Baumaßnahmen, bei denen mit Erschütterungen, Untergrundverformungen und mechanische Einwirkungen (Baugeräte, Abrissarbeiten) zu rechnen ist, sollte im Vorhinein eine Beweissicherung an benachbarten Gebäuden durchgeführt werden. Seitens der Bauausführenden können somit spätere ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche der benachbarten Grundstückseigentümer abgewehrt werden. Für den Grundstückseigentümer bietet die Dokumentation des Bauwerkszustandes die Möglichkeit, etwaige Einflüsse von Baumaßnahmen auf den Bestandsbaukörper nachvollziehbar dem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Im Idealfall wird die Zustandsdokumentation von allen Beteiligten gemeinsam in Auftrag gegeben.
Bei einer Erstbegehung werden vor Beginn aller Arbeiten erkennbare Schäden der Bausubstanz erkannt, zugeordnet und deren Position genau festgestellt. Eine fotografische Dokumentation ergänzt die schriftliche Ausarbeitung.
Nachbegehungen sollten erfolgen, sofern während der Bauarbeiten weitere Schäden entstehen. Erfolgt die Nachbegehung unverzüglich nach Entstehung des Schadens, kann eine Zuordnung zu den bei Entstehung des Schadens tätigen Gewerken und Unternehmen erfolgen.