Die Berechnung der Wohnfläche ist gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder der DIN 277 möglich. Dabei unterscheiden sich die beiden Methoden grundlegend voneinander. Die DIN 277 bildet die Grundlage zur Ermittlung reiner Nutz- bzw. Verkehrsflächen. Die Wohnflächenverordnung hingegen berücksichtigt u.a. Abzüge für Dachschrägen, Terrassen, Balkone und Kellerräume.
Welche Berechnungsvorschrift anzuwenden ist, hängt von den Vereinbarungen im Kauf- oder Mietvertrag ab. Für den Fall, dass sich im Mietvertrag keine Angabe zur Berechnungsgrundlage der Wohnfläche finden sollte, gilt nach ständiger Rechtsprechung automatisch die Methode nach der Wohnflächenverordnung. Im preisgebundenen, d.h. öffentlich geförderten Wohnraum darf nur die Berechnungsgrundlage nach der Wohnflächenverordnung angewendet werden.
Bis zum 31.12.2003 galt die II. Berechnungsverordnung. Diese kann für alte Mietverträgen noch maßgebend sein, daher biete ich auch eine Ermittlung der Wohnflächen nach dieser Verordnung an.