Die Grundlage zur Erstellung eines Gutachtens bildet die Schadensaufnahme bei einer Ortsbegehung. Die Schäden werden dokumentiert und analysiert, mögliche Ursachen werden ermittelt und Verantwortliche benannt. Zur Beseitigung der Schäden wird ein Sanierungskonzept erarbeitet und die voraussichtlichen Sanierungskosten ermittelt.
Nicht nur bereits aufgetretene Schäden sind Anlass für die Erstellung eines Gutachtens, es können auch Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegen, die sich noch nicht in einem Schaden manifestiert haben. Diese Abweichungen gilt es im Streitfall zu ermitteln und das daraus resultierende Schadenspotential zu bewerten.
Die Bautechnik unterliegt einer fortschreitenden Entwicklung. Eine wachsende Zahl von Baustoffen, Konstruktionsweisen, Verfahrensabläufen, Regelwerken und Rechtsvorschriften hat zu einer wachsenden Komplexität der Zusammenhänge geführt. Ich lege daher besonderen Wert darauf, dass meine Gutachten generell verständlich, für Laien nachvollziehbar und für Fachleute nachprüfbar sind.
Nicht immer ist ein vollständiges Gutachten notwendig, je nach Verwendungszweck reichen oft auch eine mündliche Beratung, kurze Stellungnahmen oder Berichte aus.