Schiedsgutachten werden im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung erstellt. Dabei schließen zwei oder mehrere Parteien eine Vereinbarung, eine strittige Frage durch ein Schiedsgutachten klären zu lassen. Das vom Sachverständigen erstelle Schiedsgutachten ist dann für alle Parteien bindend, sofern es nicht grob unrichtig ist.
Im Gegensatz zum Privatgutachten besteht eine rechtliche Verbindlichkeit, bestehende Streitfragen können schnell und bindend beigelegt werden.